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Montag, 15. Dezember 2025
Provenance Research: Bavaria Restitutes Paintings
Provenienzforschung: Bayern restituiert Gemälde
Restitution eines Gemäldes durch die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen
Erweitertes Restitutionsgesetz bezieht jetzt auch bislang ungeklärte Bereiche wie Händlerware, Auslandverkäufe und Fluchtgut mit ein! Nach 15 Jahren wird eine zunächst negativ befundene Entscheidung aus dem Jahr 2010 revidiert und ein Gemälde aus dem Umkreis von Lucas Cranach dem Älteren wurde Anfang Dezember an die Erben von Ernst Magnus zurückgegeben
Seit Juli 2025 ist das neu begründete Referat für Provenienzforschung an der Museumsagentur mit der Neubewertung von Restitutionanträgen betraut (English)
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| Alte Pinakothek, Rückseite, München, Foto: Helga Waess (Pressefotoarchiv) |
Neuer Bewertungsrahmen der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut in Bayern
Das 2009 gestellten Restitutionsgesuch der Erben wurde, nach der Ablehnung des Anspruchs im Jahr 2010, nun auf Basis des neuen Bewertungsrahmens der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut für die Prüfung und Entscheidung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut geprüft und Restitution jetzt bewilligt.
Der Bayerische Kunstminister Markus Blume sagte am 12. Dezember zu der aktuellen Entscheidung:
„Ich freue mich, dass der klar definierte und erweiterte Kriterienkatalog des neuen Bewertungsrahmens des Schiedsgerichts NS-Raubgut die rechtlichen Voraussetzungen für die Rückgabe des Gemäldes ‚Hl. Anna Selbdritt‘ an die Erben nach Ernst Magnus schafft. Mit dem Start der Schiedsgerichtsbarkeit hat eine neue Ära bei der Rückgabe von NS-Raubkunst begonnen – und sie wirkt weit über den Rechtsweg hinaus. Der Bewertungsrahmen konkretisiert die Washingtoner Prinzipien und schafft verlässliche Leitlinien. Das ist ein wichtiger Fortschritt für eine zeitgemäße Restitutionspraxis. Zum ersten Mal werden auch bislang ungeklärte Bereiche wie Händlerware, Auslandverkäufe und Fluchtgut geregelt. Dabei gilt: Keine Regel ohne Ausnahme – nur so lässt sich jeder Einzelfall individuell würdigen. Für Museen in Bayern und deutschlandweit schafft das die Chance, schwierige Sachverhalte erneut zu beleuchten und Entscheidungen auf eine breitere, tragfähige Grundlage zu stellen“.Anton Biebl, der Leiter der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen äußertes sich wie folgt:
„Die Entscheidung, das Werk an die Erben von Ernst Magnus zurückzugeben, ist ein sichtbares Zeichen für die Weiterentwicklung unserer Restitutionspraxis. Wir sind den Opfern des NS-Unrechts und ihren Nachfahren verpflichtet, ihre Geschichten sichtbar zu machen und gerechte Lösungen zu finden."
Hannah Cavendish-Palmer, die Urenkelin von Ernst Magnus, bedankt sich mit folgenden Worten:
‘Thank you to the people of Germany for being willing to listen, remember, and recognize the tragic persecution of my family members and so many others, whose lives were destroyed by the Nazis. Thank you to the Bavarian State Museums for hearing that call and returning the painting. I implore German institutions to continue returning stolen works.’Übersetzt: Ich danke dem deutschen Volk für seine Bereitschaft, zuzuhören, sich zu erinnern und die tragische Verfolgung meiner Familienmitglieder und so vieler anderer anzuerkennen, deren Leben von den Nazis zerstört wurde. Mein Dank gilt den Bayerischen Staatsmuseen, die diesem Appell gefolgt sind und das Gemälde zurückgegeben haben. Ich appelliere an alle deutschen Institutionen, weiterhin gestohlene Kunstwerke zurückzugeben.
Ernst Magnus (1871–1942) und seine Frau Ida stammten ursprünglich aus Hessen und lebten lange Jahre in Hannover
Magnus war Direktor der Commerz- und Disconto-Bank Hannover, Mitglied im Börsenvorstand und von 1914 bis 1933 im Aufsichtsrat der Continental Gummi-Werke AG. Gemeinsam mit seiner Frau baute er eine Kunstsammlung auf, beraten von einem Assistenten des Kunsthistorikers, Museumsfachmanns und Mitbegründers des modernen Museumswesens Wilhelm von Bode.
Mit Beginn des NS-Regimes wurde die Familie zunehmend entrechtet. Ihre Konten wurden gesperrt, Grundstücke unter Wert verkauft, Judenvermögensabgabe und Reichsfluchtsteuer mussten geleistet werden. 1935 war Ernst Magnus verfolgungsbedingt nach Lausanne emigriert, wohin er Teile seiner Sammlung und wertvolle Einrichtungsgegenstände mitnehmen konnte.
Doch um die Kosten der Flucht und ein Visum für Kuba finanzieren zu können, sah sich Magnus gezwungen, weitere Kunstwerke zu verkaufen, darunter „Hl. Anna Selbdritt“. Als sich die Asylregelungen in der Schweiz zunehmend verschärften, gelang der Familie 1941 die Ausreise über Sevilla nach Havanna, wo Ernst Magnus bereits wenige Monate später, am 12. Februar 1942, verstarb. Seine Frau und Tochter konnten weiter in die USA fliehen.
Die Provenienzforschung im vorliegende Fall zeigt, dass die Bewertung von sogenanntem „Fluchtgut“ neue Tatsachen begründet
Verkäufe in der Schweiz während der NS-Zeit lassen sich häufig schwer einordnen, da sie einerseits unter formal freien Marktbedingungen stattfanden, andererseits aber oftmals von den existenziellen Zwängen der Verfolgung diktiert waren.
Der 2024 verabschiedete neue Bewertungsrahmen ermöglicht hier eine differenziertere Betrachtung: Er berücksichtigt stärker die verfolgungsbedingten wirtschaftlichen Nöte von Emigrantinnen und Emigranten, indem er anerkennt, dass auch außerhalb des Reichsgebietes erzwungene Verkäufe vorliegen können.
Für die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und die Forschenden des neu gegründeten Referates für Provenienzforschung an der Museumsagentur bedeutet dies
... Fälle wie den von Ernst Magnus nach mehr als einem Jahrzehnt neu zu bewerten und Entscheidungen auch nach vielen Jahren erneut kritisch zu hinterfragen.
Zugleich ist es eine Verpflichtung, die Provenienzforschung weiter auszubauen, Ressourcen bereitzustellen und die Ergebnisse transparent zu kommunizieren.
Die Restitution des Gemäldes „Hl. Anna Selbdritt“ ist damit auch ein Zeichen dafür, dass die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Verantwortung übernehmen und den Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern konsequent weiterentwickeln.
Quelle: der vorliegende Text und Sachverhalt bezieht sich auf die Pressemeldung der
Freitag, 24. Oktober 2025
Kunst-Rückgabe an die Erben - Staatliche Graphische Sammlung München
Staatliche Graphische Sammlung München
Die Staatliche Graphische Sammlung München restituiert nach erfolgreicher, eigener Recherche den sogenannten "Prinzregentenzyklus" von Max Slevogt an die Erben der ursprünglichen Eigentümer
Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds wird die Werke von der Eigentümergemeinschaft erwerben
München, 24. Oktober 2025 ERFOLGREICHE PROVENIENZFORSCHUNG! Die Staatliche Graphische Sammlung München erfüllt es - wie der Presse mitgeteilt wurde - mit Freude, dass die Restitution der Aquarelle des sogenannten „Prinzregentenzyklus” sowie des Aquarells „Motiv bei Oberbozen” von Max Slevogt (1868–1932) an die Erben der ursprünglichen Eigentümer zu einem gütlichen Abschluss kommt. Heute, am 24. Oktober 2025 übergeben das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie die Direktion der Staatlichen Graphischen Sammlung München im Studiensaal der Staatlichen Graphischen Sammlung München die Werke an die Vertreter der Erben des Sammlers Leo Lewin, Breslau (heutiges Wrocław), und der Erben seines Bruders, des Rechtsanwalts Salo Lewin, Berlin. Gefördert durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, Magdeburg, und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst konnte die Staatliche Graphische Sammlung München, namentlich die Provenienzforscherin des Hauses, Frau Dr. Ilse von zur Mühlen, die Provenienz der elf Aquarelle des „Prinzregentenzyklus” sowie des Aquarells „Motiv bei Oberbozen” von Max Slevogt proaktiv erforschen.
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| Englischer Garten, München, Blick in Richtung Hofgarten und Frauenkirche, Foto: Helga Waess - Cover Kunst-Kultur-Blog |
Die Erbinnen und Erben zur Restitution
„Die Familien Leo und Salo Lewin begrüßen die fortdauernden Bemühungen des Freistaats Bayern zur Überprüfung der Provenienzen der Kunstwerke in seinen Sammlungen. Sie haben zur Identifizierung der zwölf Aquarelle von Max Slevogt geführt, die einstmals in den Sammlungen von Leo und Salo Lewin verzeichnet waren. Die Familien begrüßen die Rückgabe der Slevogt-Aquarelle.”
Direktor Michael Hering zur Restitution
„Wir sind dankbar, dass die Erben der beiden Familienzweige zu der Übereinkunft kamen, den Zyklus und das Einzelblatt gemeinsam zurückzuerhalten. So können wir das historische Unrecht mit ihrer Hilfe zu einem tröstlichen und freundschaftlichen Ende bringen”, so der Direktor der Staatlichen Graphischen Sammlung München.
Historische Bedeutung der Serie und Ankauf durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds
Die Einladung des Prinzregenten Luitpold an Max Slevogt 1909 nach Schloss Hohenschwangau zu kommen, ist Ergebnis der vertrauensvollen Verbindung zwischen Herrscher und Künstler und zugleich ein Zeugnis seines Mäzenatentums. Leo Lewins Erwerbung 1917 steht wie mehrere Ausstellungen, die die Aquarelle zeigten, und Zeitungsartikel, die Künstler und den Prinzregenten würdigten, für die große Wertschätzung des Zyklus in Breslau und in Berlin, wo der Künstler seit 1901 lebte.
Daher ist es eine gute Nachricht, dass aufgrund des spezifischen Bezugs des Zyklus zum Haus Wittelsbach sich die Erbengemeinschaft mit dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds darauf geeinigt hat, dass dieser die Aquarelle erwirbt.
Damit bleiben die folgenden Aquarelle in Bayern!
Die Geschichte des Zyklus'
wurde von der Provenienzforscherin Dr. Ilse von zur Mühlen detailliert aufgeschlüsselt und der Presse heute von der Staatlichen Graphischen Sammlung München wie folgt mitgeteilt:
Zitat: "Im Sommer 1909 war Max Slevogt vom Prinzregenten Luitpold (1821–1912) in Hohenschwangau für einige Zeit gastlich aufgenommen worden. In dieser Zeit entstanden mindestens 15 Aquarelle und mehrere Ölgemälde mit Motiven aus dem Lebensumfeld des Prinzregenten in Hohenschwangau. Doch der Prinzregent erwarb die Aquarelle nicht, sie verblieben beim Künstler. Auch das 1914 während eines Südtiroler Aufenthalts von Slevogt entstandene Aquarell „Motiv bei Oberbozen” behielt Slevogt wohl in seinem Eigentum.
Beide Werke wurden am 1. August 1938 über die Galerie Ferdinand Möller durch Salo Lewin an die Staatliche Graphische Sammlung München verkauft. Zumindest der „Prinzregentenzyklus” stand jedoch bis zu einem unbekannten Zeitpunkt nach dem 9. Mai 1931 im Eigentum von Leo Lewin aus Breslau.
Leo und Salo Lewin waren Söhne des Breslauer Textilfabrikanten und Kunstsammlers Carl Lewin (1855–1924). Leo Lewin (1881–1965), der die Firma des Vaters weiterführte, war Mitglied mehrerer Breslauer Kunstvereine und begann schon während des Ersten Weltkriegs mit dem Aufbau einer eigenen Kunstsammlung. Am 17. Mai 1917 erwarb er von Max Slevogt die Aquarelle des „Prinzregentenzyklus”, ein Ankauf der anlässlich seiner Heirat mit Helene Koslowsky (1896–1976) der Ausstattung seiner Villa in Breslau dienen sollte und im Rechnungsbuch Slevogts sowie einigen Briefen dokumentiert ist. Der Sammler zeigte Teile des Zyklus in verschiedenen Ausstellungen und stellte sie 1918 dem Berliner Verleger Bruno Cassirer für eine Prachtedition mit Farbtafeln zur Verfügung. Am 9. Mai 1931 versuchte er ohne Erfolg die Aquarelle an die Nationalgalerie in Berlin zu verkaufen. Dies ist das letzte sichere Datum für das Eigentum von Leo Lewin vor dem Verkauf durch Salo Lewin 1938.
Durch die Weltwirtschaftskrise einerseits und frühe Hetze durch die Nationalsozialisten andererseits geriet die bereits 1921 zur Aktiengesellschaft für Webwaren und Bekleidung in Breslau umgebildete Textilfirma in Schieflage und Leo Lewin haftete mit seinem Vermögen. Mehrere Auktionen mit Kunstwerken der Sammlung sind seit 1927 dokumentiert. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 änderte sich für Leo Lewin wie für alle jüdischen Bürger die persönliche und wirtschaftliche Lage. Seit spätestens Januar 1934 prägten zudem Hausdurchsuchungen durch die GESTAPO und Inhaftierungen Leo Lewins Leben. Anfang 1939 gelang ihm die Flucht nach Großbritannien, seine Frau Helene folgte ihm im Mai 1939 ins Exil.
Leos älterer Bruder, der Rechtsanwalt Salo Lewin (1880–1975), hatte gleichfalls den Kunstsinn des Vaters geerbt. In der Aktiengesellschaft für Webwaren und Bekleidung hatte er einen Platz im Aufsichtsrat und war so bis 1934 für die Geschicke der Firma mit verantwortlich. Salo Lewin erhielt bereits im Juli 1933 Berufsverbot, seine Frau Susanna, geb. Gottstein (1899–1972), die Chemie, Physik und Kunstgeschichte studiert und als Technische Assistentin am Pathologischen Institut in Breslau gearbeitet hatte, verlor ihren Arbeitsplatz. Das Ehepaar siedelte zum August 1934 nach Berlin über, wo seit spätestens 4. Juli 1935 Verkäufe der Wohnungseinrichtung und von Kunstwerken nachweisbar sind. Am 28. März 1938 übergab Salo Lewin zwölf Aquarelle von Slevogt an die Galerie Ferdinand Möller in Kommission. Die Galerie wurde mit der Staatlichen Graphischen Sammlung München handelseinig. Der Verkauf überschnitt sich mit der Haft Salo Lewins im Konzentrationslager Sachsenhausen. Er konnte im März 1939 über Kuba in die USA fliehen. Seine Frau Susanna folgte ihm über Großbritannien im Juni 1939."
(Vgl. Zitat aus der Pressemitteilung der Staatlichen Graphischen Sammlung München, vom 24. Oktober 2025)

