Das Märchenschloss von König Ludwig II. ist weltbekannt - Wer nach Deutschland kommt, der muss es gesehen haben!
75-MILLIONSTER GAST IM SCHLOSS NEUSCHWANSTEIN BEGRÜßT. Das UNESCO-Welterbe zieht jedes Jahr etwa 1,1 Millionen Besucherinnen und Besucher in seinen Bann
Informationen zu Schloss Neuschwanstein : www.neuschwanstein.de
Das Märchenschloss Schloss Neuschwanstein
Schloss Neuschwanstein wurde – wie auch die anderen Königsschlösser – am 1. August 1886 für den Besucherverkehr geöffnet
Allein während der ersten acht Wochen besichtigten rund 18.000 Menschen das Schloss. Die Millionengrenze wurde erstmals 1980 überschritten. Spitzenjahr in der lang-jährigen Besucherstatistik des Schlosses war das Jahr 2014 mit rund 1.570.000 Besucherinnen und Besuchern. Immer wieder kommen berühmte Gäste nach Neuschwanstein, wie beispielsweise der ehemalige US-Präsident Bill Clinton und der US-Schauspieler George Clooney.
2025 wurde das Ensemble der vier
Königsschlösser Neuschwanstein, Linderhof, das Königshaus am Schachen und das Schloss Herrenchiemsee
in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen ( 55. Welterbestätte Deutschlands)
Die
Schlösser Ludwigs II. von Bayern wurden 2025 nach Abstimmung des
UNESCO-Welterbekomitee zum Welterbe erklärt . Neuschwanstein, Linderhof,
das Königshaus am Schachen und Herrenchiemsee waren in der zweiten
Hälfte 19. Jahrhundert die prunkvollen Rückzugsorte König Ludwigs II.
von Bayern, der diese Schlösser zu seinem persönlichen Genuss errichten
ließ. Sie spiegeln die Fantasiewelten des Märchenkönigs wider. Schloss Neuschwanstein wurde als erstes der vier Schlösser erbaut ...
Der 75-MILLIONSTE GAST IM SCHLOSS NEUSCHWANSTEIN
wurde gewürdigt
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker freut sich:
„75
Millionen Menschen – das ist mehr als die Bevölkerung vieler Länder –
haben Schloss Neuschwanstein schon mit eigenen Augen erlebt. Seit 1886
öffnet das Märchenschloss seine Tore für Besucherinnen und Besucher aus
aller Welt und ist heute als offizielles UNESCO-Welterbe ein echter
Publikumsmagnet mit weltweiter Strahlkraft. König Ludwig II. hat mit
Neuschwanstein nicht nur ein architektonisches Meisterwerk geschaffen,
sondern ein kulturelles Vermächtnis hinterlassen, das Menschen aus aller
Welt begeistert. Das Märchenschloss vereint Geschichte, Innovation und
eine spektakuläre Naturkulisse zu einem einzigartigen Gesamtkunstwerk.
Die Entwicklung der Besucherzahlen zeigen eindrucksvoll: Die Faszination
für Schloss Neuschwanstein ist ungebrochen. Es bleibt das
Aushängeschild Bayerns und ein leuchtendes Symbol für unser Kulturerbe.
Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft Besucherinnen und Besucher aus
aller Welt willkommen zu heißen und ihnen dieses besondere Stück
bayerischer Geschichte erlebbar zu machen ..“
Der Präsident der Bayerischen Schlösserverwaltung Hermann Auer dankte allen Mitarbeitenden, die mit großem Engagement täglich für das Schloss tätig sind:
„Schloss Neuschwanstein begeistert Gäste aus aller
Welt genauso wie Menschen aus der Region und aus ganz Deutschland. Die
ungebrochene Faszination für diesen einzigartigen Ort erfüllt uns als
Bewahrer mit großer Freude und ist zugleich Ansporn, jedem Gast ein
hochwertiges und unvergessliches Besuchserlebnis zu bieten. Dass wir
tagtäglich alle Besucherinnen und Besucher zuverlässig, sicher und
zugleich denkmalverträglich durch das Schloss führen können, ist die
Leistung der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier vor Ort –
im Besucherservice, dem Schlossführungsdienst, der Verwaltung und bei
der Pflege der Anlagen im und um das Schloss. Darüber hinaus sorgen auch
die Fachkräfte der Bayerischen Schlösserverwaltung in den Bereichen
Museum, Bau und Restaurierung mit ihrer hohen Fachkompetenz für eine
kontinuierliche Qualität des Besuchserlebnisses bei einem der
meistbesuchten Kulturdenkmäler Europas. Allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern gilt mein herzlicher Dank für ihr Engagement und für ihren
persönlichen Einsatz ...“
Schloss Neuschwanstein wurde für den bayerischen König Ludwig II. (1845‒1886) seit 1868 errichtet und nie vollendet
O-Töne und Zahlen aus der Pressemitteilung Nr. 229:
Bayerisches Staatsministerium, München, 19.08.2026






