Donnerstag, 4. April 2019

UNESCO - Immaterielles Kulturerbe

UNESCO - Immaterielles Kulturerbe – Listeneintrag in das Bundesweite Verzeichnis jetzt beantragen


Die UNESCO-Bewerbungsphase für das Bundesweite Verzeichnis für die Aufnahme als Immaterielles Kulturerbe startet jetzt!


Die Liste soll Kulturelle Vielfalt in Deutschland sichtbar machen



Termin: Bis zum 30. Oktober 2019 können sich Trägerinnen und Träger von Kulturformen aus Deutschland für eine ordentliche Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bewerben. In der Liste werden alltägliche Kulturformen wie Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste aufgeführt und damit geschützt und gefördert. 
Vielleicht sollten auch die Veranstalter von romantischen Kutschenfahrten, welche in malerischen Städten angeboten werden, für diese "traditionelle Kulturübung" eine Aufnahme beantragen?!

Malerische Kutschenfahrt durch den Kurpark in Baden-Baden,
Foto: Helga Waess (Pressefoto-Archiv)

Immaterielles Kulturerbe ist lebendige Kreativität


Wissen und Können haben sich häufig über Jahrhunderte tradiert. Immaterielle Kulturformen prägen und bereichern das gesellschaftliche Zusammenleben in einer Region. Bislang wurden 97 Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis eingetragen. Wir berichteten über den Eintrag des Bauhüttenwesens, des Orgelspielens, der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft oder des Poetry Slams als neue Kulturübung in das Kulturerbe-Verzeichnis.


Die Aufnahmekriterien in die Liste zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes


  • Die jeweilige Kulturübung muss als Wissen und Können über einen längeren Zeitraum weitergegeben werden. Hieraus kann es sich immer wieder neu und weiter entwickeln.
  • Die Kulturform steht allen offen und wirtschaftliche Interessen stehen nicht im Vordergrund. Gespannt dürfte man auf Bewerbungen sein, welche die heutige Stadtgesellschaften prägen.
  • Wichtig: „Bewerbungen müssen die Kriterien des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes erfüllen.“

Das Bewerbungsverfahren – Kulturformen in Entstehung, Wandel und heutiger Praxis


Über ein Online-Formular können Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis sowie die Trägerschaft bis zum 30. Oktober von Interessierten eingetragen werden. Mehrstufiges Auswahlverfahren
  • der Bundesländer
  • Kulturministerkonferenz (Kultur-MK),
  • Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
  • und die Deutsche UNESCO-Kommission
Über neue Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2021 entschieden.


Weitere Informationen zur Bewerbung für in die Aufnahme in die Liste "Immaterielles Kulturerbe" über die UNESCO-Homepage:


www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden/bewerbungsmodalitaeten