UNESCO - Immaterielles Kulturerbe – Listeneintrag in das Bundesweite Verzeichnis jetzt beantragen
Die UNESCO-Bewerbungsphase für das Bundesweite Verzeichnis für die Aufnahme als Immaterielles Kulturerbe startet jetzt!
Die Liste soll Kulturelle Vielfalt in Deutschland sichtbar machen
Termin: Bis zum 30. Oktober 2019 können
sich Trägerinnen und Träger von Kulturformen aus Deutschland für
eine ordentliche Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des
Immateriellen Kulturerbes bewerben. In der Liste werden
alltägliche Kulturformen wie Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste
oder Handwerkskünste aufgeführt und damit geschützt und gefördert.
Vielleicht sollten auch die Veranstalter von romantischen Kutschenfahrten, welche in malerischen Städten angeboten werden, für diese "traditionelle Kulturübung" eine Aufnahme beantragen?!
Malerische Kutschenfahrt durch den Kurpark in Baden-Baden, Foto: Helga Waess (Pressefoto-Archiv) |
Immaterielles Kulturerbe ist lebendige Kreativität
Wissen und Können haben sich häufig
über Jahrhunderte tradiert. Immaterielle Kulturformen prägen und
bereichern das gesellschaftliche Zusammenleben in einer Region.
Bislang wurden 97 Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis
eingetragen. Wir berichteten über den Eintrag des Bauhüttenwesens,
des Orgelspielens, der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft
oder des Poetry Slams als neue Kulturübung in das
Kulturerbe-Verzeichnis.
Die Aufnahmekriterien in die Liste zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes
- Die jeweilige Kulturübung muss als Wissen und Können über einen längeren Zeitraum weitergegeben werden. Hieraus kann es sich immer wieder neu und weiter entwickeln.
- Die Kulturform steht allen offen und wirtschaftliche Interessen stehen nicht im Vordergrund. Gespannt dürfte man auf Bewerbungen sein, welche die heutige Stadtgesellschaften prägen.
- Wichtig: „Bewerbungen müssen die Kriterien des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes erfüllen.“
Das Bewerbungsverfahren – Kulturformen in Entstehung, Wandel und heutiger Praxis
Über ein Online-Formular können
Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis sowie die
Trägerschaft bis zum 30. Oktober von Interessierten eingetragen
werden. Mehrstufiges Auswahlverfahren
- der Bundesländer
- Kulturministerkonferenz (Kultur-MK),
- Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- und die Deutsche UNESCO-Kommission
Über neue Aufnahmen in das Bundesweite
Verzeichnis wird im Frühjahr 2021 entschieden.
Weitere Informationen zur Bewerbung für in die Aufnahme in die Liste "Immaterielles Kulturerbe" über die UNESCO-Homepage:
www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden/bewerbungsmodalitaeten