Gewerkschaft für Künstler
Ver.di ist für Künstler/innen und Künstlerische Berufe mehr als eine Interessenvertretung
In Deutschland können Künstlerinnen und Künstler, die haupt- oder nebenberuflich im Bereich bildende Kunst tätig sind, bei Ver.di in die Fachgruppe Bildende Kunst eintreten. Neben einer berufsständischen Interessenvertretung und Vernetzungen innerhalb der Kreativbereiche sind hier auch Vertragsprüfungen, Rechtsberatung und die Teilnahme an Gemeinschaftsausstellungen und Projekten möglich.
Voraussetzungen für einen Beitritt sind ein künstlerisches Studium (bitte prüfen lassen - in der Regel reichen 5 Semester) oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK).
Die Künstlersozialkasse
Über die Künstlersozialkasse (KSK) können Künstler der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung beitreten.
- Hier der Link zu den Voraussetzungen über einen Beitritt zur Künstlersozialkasse
- Das Künstlersozialversicherungsgesetz kann hier als PDF eingesehen werden.
Lesetipps
- Künstlersozialabgabe wird von Unternehmen, die Künstler beschäftigen, an die KSK entrichtet. Egal ist dabei, ob der Kreative bei der KSK versichert ist oder nicht. Hier ein Beitrag aus der Süddeutschen Zeitung zur letzten Erhöhung der Abgabe im Jahr 2014, Autor: Thomas Öchsner, Berlin
- Künstler müssen ihren Auftraggebern nicht mitteilen, dass sie in der KSK versichert sind. Allein der verminderte Steuersatz von 7 % kennzeichnet bereits einen Auftrag in der Kreativ-Wirtschaft
- Tipps zur Künstlersozialversicherung aus Online-Tageszeitungen
- UND IN ENGLAND: Julia Voss titelt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (online) "Muss die Kunstwelt gerechter werden?" und stellt die erste Künstlergewerkschaft Englands vor. Hier der Link zum Artikel von Julia Voss
(AW)