Donnerstag, 13. August 2015

Picasso Madrid Kulturgutschutzgesetz

Picasso wieder in Spanien

Kulturgüterschutzgesetz 

KOPF EINES JUNGEN MÄDCHENS/„Mädchenbüste mit Zöpfen“ ist "Spanisches Kulturgut"


Es ist eine aufregende Picasso-Aktion gewesen. Der Spanischen Regierung ging es darum Kulturgut zu schützen, als sie im Mai diesen Jahres endgültig die Ausfuhr verweigerte. Das Gemälde „Mädchenbüste mit Zöpfen“ (WVZ Werkverzeichnisnummer  1395 – siehe unten), dessen Wert auf 25 Millionen Euro geschätzt wird, verließ Ende Juli dennoch Spanien und dies, obwohl der spanische Staat es unter das Kulturgutschutzgesetz gestellt hatte. (Abbildung des Gemäldes in der FAZ unter diesem Link). Als spanisches Kulturgut hätte der Besitzer, ein bekannter Bankier, es nicht außer Landes bringen dürfen. Doch er stellte in Korsika erneut einen Antrag auf Ausfuhr.

von Helga Waess
Werkverzeichnis „Picasso. Kindheit und Jugend eines Genies. 1881-1907“
von Josep Palau i Fabre [hier: 2. deutsche Ausgabe,
(Könemann Verlags GmbH) Bonn 1998] 

Pablo Picasso „Mädchenbüste mit Zöpfen“, Paris Herbst-Winter 1906


Der Maler Pablo Picasso (1881 bis 1973) hatte den „Kopf eines jungen Mädchens“ im Jahr 1906 gemalt. Im Werkverzeichnis „Picasso. Kindheit und Jugend eines Genies. 1881-1907“ von Picassos Freund Josep Palau i Fabre [hier: 2. deutsche Ausgabe, (Könemann Verlags GmbH) Bonn 1998] wird das Gemälde in schwarzweiß gezeigt und unter der (WVZ) Werkverzeichnisnummer 1395 auf Seite 481 abgebildet. Hier betitelt als „Mädchenbüste mit Zöpfen“, Paris Herbst-Winter 1906.

Es ist das Jahr in dem Picasso das bekannte Porträt von Gertrude Stein in Paris malt. Picasso arbeitet in seinem Atelier in Paris. Seine Arbeiten zeigen eine immer stärkere Reduzierung der Farbe und Formen. Zeigt er in dem beschlagnahmten Gemälde (WVZ-Nr. 1395) noch Pupillen so werden diese in weiteren Werken immer weiter verschwimmen, bis nur noch schwarze, tiefgründige Höhlen bleiben.

Picasso ist hier auf dem Weg in den Kubismus


Und Picasso ist im Herbst 1906 bereits auf dem Weg zu seinen berühmten „Demoiselles d'Avignon“. Der Naturalismus, welcher im beschlagnahmten Werk zu finden ist, wird immer weiter verschwinden und den archaischen Formen weichen. Dieses Mädchenbildnis zeigt eine kleinen Schritt des großen Malers hin zum Kubismus.

Picasso und die Yacht des Bankiers


Auf einer Yacht sollte das Gemälde außer Landes gebracht werden, obwohl es keine Ausfuhrgenehmigung gab. Keine geringere Institution als das Kulturministerium in Madrid hatte diese verweigert. Auch das Argument, dass dieses Werk gar nicht in Spanien gemalt worden sei, zog nicht.

Seit 1977 gehört das Mädchen-Gemälde dem spanischen Bankier, der es seit Jahren auf seiner Yacht aufbewahre, hieß es. Ein erster Ausfuhrantrag wurde 2012 gestellt und abgelehnt. Der Antrag ging durch mehrere hochrichterliche, spanische Instanzen, bis es im Mai diesen Jahres hieß:

NEIN! Keine Ausfuhr, weil es auf spanischen Boden „kein vergleichbares“ Gemälde des großen spanischen Malers gäbe.

So hatte abschließend das oberste spanische Gericht entschieden.

Picasso sollte ursprünglich in London versteigert werden


Als das Gemälde jetzt in die Schweiz gebracht werden sollte, hatte der Besitzer in der Korsischen Stadt Bastia erneut eine Ausfuhrgenehmigung beantragt. Das Gemälde sollte ursprünglich in London versteigert werden. Es gab jedoch schon das endgültige NEIN zur Ausfuhr. Die Korsen alarmierten den Zoll und das Gemälde wurde beschlagnahmt.

Alle Gazetten berichteten von dem sensationellen Kunstschmuggel. Kurzzeitig wurde der Picasso beim französischen Zoll auf Korsika verwahrt. Wie der Französische Zoll über DPA der Presse mitteilte:

war das Gemälde am Dienstag an Spanien zurückgegeben worden. Beamte der Guardia Civil waren mit hohem Sicherheitsaufgebot nach Korsika geflogen, um das nationale Kulturgut zurückzuholen.

Nun wird der Kopf einer jungen Frau „Mädchenbüste mit Zöpfen“ von Pablo Picasso in Madrid, im Depot des Reina-Sofia-Museums, verwahrt, bis eine Entscheidung über die Zukunft des Mädchens getroffen wird.


KLEINER PRESSESPIEGEL ZUM SACHVERHALT:

Spanisches Kulturgut. Französischer Zoll beschlagnahmt Picasso-Gemälde






DHW - hier der Link Homepage der Autorin