Picasso wieder in Spanien
Kulturgüterschutzgesetz
KOPF EINES JUNGEN MÄDCHENS/„Mädchenbüste mit Zöpfen“ ist "Spanisches Kulturgut"
Es ist eine aufregende Picasso-Aktion
gewesen. Der Spanischen Regierung ging es darum Kulturgut zu
schützen, als sie im Mai diesen Jahres endgültig die Ausfuhr
verweigerte. Das Gemälde „Mädchenbüste mit Zöpfen“ (WVZ Werkverzeichnisnummer 1395
– siehe unten), dessen Wert auf 25 Millionen Euro geschätzt wird,
verließ Ende Juli dennoch Spanien und dies, obwohl der spanische
Staat es unter das Kulturgutschutzgesetz gestellt hatte. (Abbildung des Gemäldes in der FAZ unter diesem Link). Als
spanisches Kulturgut hätte der Besitzer, ein bekannter Bankier, es
nicht außer Landes bringen dürfen. Doch er stellte in Korsika
erneut einen Antrag auf Ausfuhr.
von Helga Waess
Werkverzeichnis „Picasso. Kindheit und Jugend eines Genies. 1881-1907“ von Josep Palau i Fabre [hier: 2. deutsche Ausgabe, (Könemann Verlags GmbH) Bonn 1998] |
Pablo Picasso „Mädchenbüste mit Zöpfen“, Paris Herbst-Winter 1906
Der Maler Pablo Picasso (1881 bis 1973)
hatte den „Kopf eines jungen Mädchens“ im Jahr 1906 gemalt. Im
Werkverzeichnis „Picasso. Kindheit und Jugend eines Genies.
1881-1907“ von Picassos Freund Josep Palau i Fabre [hier: 2.
deutsche Ausgabe, (Könemann Verlags GmbH) Bonn 1998] wird das Gemälde in
schwarzweiß gezeigt und unter der (WVZ) Werkverzeichnisnummer 1395 auf
Seite 481 abgebildet. Hier betitelt als „Mädchenbüste mit
Zöpfen“, Paris Herbst-Winter 1906.
Es ist das Jahr in dem Picasso das
bekannte Porträt von Gertrude Stein in Paris malt. Picasso arbeitet
in seinem Atelier in Paris. Seine Arbeiten zeigen eine immer stärkere
Reduzierung der Farbe und Formen. Zeigt er in dem beschlagnahmten
Gemälde (WVZ-Nr. 1395) noch Pupillen so werden diese in weiteren
Werken immer weiter verschwimmen, bis nur noch schwarze, tiefgründige
Höhlen bleiben.
Picasso ist hier auf dem Weg in den Kubismus
Und Picasso ist im Herbst 1906 bereits
auf dem Weg zu seinen berühmten „Demoiselles d'Avignon“. Der
Naturalismus, welcher im beschlagnahmten Werk zu finden ist, wird
immer weiter verschwinden und den archaischen Formen weichen. Dieses
Mädchenbildnis zeigt eine kleinen Schritt des großen Malers hin zum
Kubismus.
Picasso und die Yacht des Bankiers
Auf einer Yacht sollte das Gemälde
außer Landes gebracht werden, obwohl es keine Ausfuhrgenehmigung
gab. Keine geringere Institution als das Kulturministerium in Madrid
hatte diese verweigert. Auch das Argument, dass dieses Werk gar nicht
in Spanien gemalt worden sei, zog nicht.
Seit 1977 gehört das Mädchen-Gemälde
dem spanischen Bankier, der es seit Jahren auf seiner Yacht
aufbewahre, hieß es. Ein erster Ausfuhrantrag wurde 2012 gestellt
und abgelehnt. Der Antrag ging durch mehrere hochrichterliche,
spanische Instanzen, bis es im Mai diesen Jahres hieß:
NEIN! Keine Ausfuhr, weil es auf spanischen Boden „kein vergleichbares“ Gemälde des großen spanischen Malers gäbe.
So hatte abschließend das oberste
spanische Gericht entschieden.
Picasso sollte ursprünglich in London versteigert werden
Als das Gemälde jetzt in die Schweiz
gebracht werden sollte, hatte der Besitzer in der Korsischen Stadt
Bastia erneut eine Ausfuhrgenehmigung beantragt. Das Gemälde sollte ursprünglich in London versteigert werden. Es gab jedoch schon
das endgültige NEIN zur Ausfuhr. Die Korsen alarmierten den Zoll und
das Gemälde wurde beschlagnahmt.
Alle Gazetten berichteten von dem
sensationellen Kunstschmuggel. Kurzzeitig wurde der Picasso beim
französischen Zoll auf Korsika verwahrt. Wie der Französische Zoll
über DPA der Presse mitteilte:
war das Gemälde am Dienstag an Spanien zurückgegeben worden. Beamte der Guardia Civil waren mit hohem Sicherheitsaufgebot nach Korsika geflogen, um das nationale Kulturgut zurückzuholen.
Nun wird der Kopf einer jungen Frau
„Mädchenbüste mit Zöpfen“ von Pablo Picasso in Madrid, im
Depot des Reina-Sofia-Museums, verwahrt, bis eine Entscheidung über
die Zukunft des Mädchens getroffen wird.
KLEINER PRESSESPIEGEL ZUM SACHVERHALT:
Spanisches Kulturgut. Französischer Zoll beschlagnahmt Picasso-Gemälde
- Die FAZ berichtete
- Der Spiegel titelte ebenfalls
- Die Süddeutsche Zeitung „NationalesKulturgut. Picasso-Werk vor Verkauf geschlagnahmt“