Samstag, 9. Juni 2018

UNESCO - Immaterielles Kulturerbe

UNESCO - Immaterielles Kulturerbe


Sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes wurden von der UNESCO ausgezeichnet


Die Urkundenverleihung fand am 8. Juni 2018 in Bamberg statt


Jetzt ist es offizielle, die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben sieben Urkunden an die Träger der ausgelobten Kulturformen des Immateriellen Kulturerbes überreicht.

Nationaltheater am Max-Joseph-Platz in München - Tympanon
Foto: Pressearchiv - Helga Waess


Zu den Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gehören ab sofort: 

  1. Künstlerische Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen - „Gedruckte Text- und Bildmedien sind fester   Bestandteil der europäischen Kultur und Wissensgesellschaft"  (vgl. UNESCO-Begründung für die Auszeichnung)
  2. der Further Drachenstich - „... ein ausgesprochen partizipativer und   wandlungsfähiger Brauch, der einen wichtigen Referenzpunkt für die
       lokale Identität in einer europäischen Grenzregion darstellt und
       jährlich mit 1500 Mitwirkenden aufgeführt wird…“  (vgl. UNESCO-Begründung für die Auszeichnung)
  3. das Historisches Dokumentarspiel „Landshuter Hochzeit 1475“
  4. die Spergauer Lichtmeß - „Es handelt sich um einen Junggesellenbrauch,   der der Winteraustreibung dient ..."  (vgl. UNESCO-Begründung für die Auszeichnung)
  5. Das Bauhüttenwesen und dessen "Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung
       von Handwerktechniken und -wissen ... Modellhaft sind der grenzüberschreitende
       Erfahrungsaustausch, eine effektive Nachwuchsförderung und die ständige
       Innovationsbereitschaft der Handwerker...“  (vgl. UNESCO-Begründung für die Auszeichnung)
  6. die  Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg - "Ihre
       Effektivität zeigt sich nicht zuletzt darin, dass fast ein Drittel aller
       Amateurmusiker der Bundesrepublik aus Baden-Württemberg stammt.
       Beeindruckend ist auch die steigende Zahl junger Mitglieder der
       Ensembles…"  (vgl. UNESCO-Begründung für die Auszeichnung)
  7. Und der „Pfingsttanz als Basis der kommunalen Entwicklung in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra" (ausgezeichnet als Gutes Praxis-Beispiel) - „Die Maßnahmen zur Erhaltung des Pfingsttanz-Brauchs mit einer Weiterentwicklung und Anpassung an aktuelle    Gegebenheiten überzeugen als Gute Praxis-Beispiel, denn sie zeigen, wie die Erhaltung und Förderung Immateriellen Kulturerbes durch kommunale Zusammenarbeit und Entwicklung umgesetzt werden kann und auf dieser Ebene Synergieeffekte erzeugt..."  (vgl. UNESCO-Begründung für die Auszeichnung)

Kultur-Staatsministerin Monika Grütters betonte bei der Verleihung:


„Die Vielfalt an kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland ist  sehr beeindruckend ... Umso wichtiger ist es, dass wir diesen Schatz bewusst machen, ihn pflegen, aber auch neu interpretieren und innovativ weiterentwickeln.“


Prof. Dr. Marion Kiechle, die Bayrische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst und Vertreterin der Kultusministerkonferenz sagte


„Unsere über  Generationen überlieferten Kenntnisse, unsere kulturellen Besonderheiten,  unsere Ausdrucksweisen, Bräuche und Praktiken sind Teil unserer kulturellen  Identität. Lebendige Traditionen prägen unsere Gesellschaft nachhaltig und  stärken den sozialen Zusammenhalt. Ich freue mich, dass mit den  Verzeichnissen des immateriellen Kulturerbes die große Bandbreite  engagierter Traditions- und Brauchpflege in Deutschland in den öffentlichen  Fokus gerückt wird.“

Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, hielt die Laudatio im Rahmen des Festaktes und hob hervor: 


„Die sieben neu in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommenen Kulturformen zeigen beispielhaft  die Vielfalt des Wissens und Könnens, das in Deutschland von Generation zu Generation weitergegeben wird. Das Immaterielle Kulturerbe hilft uns herauszufinden, was für unsere Zukunft wichtig ist.“

Oberbürgermeister Andreas Starke verwies auf die Gartenbaubetriebe und betonte das Beispiel seiner Stadt: 


„Bamberg ist stolz auf sein Immaterielles Kulturerbe. Ende des 19. Jahrhunderts zählte die Stadt über 500 Gartenbaubetriebe. Zwar leben und arbeiten heute nur noch etwa 40 Gärtnerfamilien in ihren eigenen Betrieben in Bamberg. Dennoch prägen sie mit ihren sozialen und religiösen Traditionen, gärtnerischen Bräuchen und traditioneller Kleidung die Stadtgeschichte und das Stadtgefüge Bambergs.“

Das Immateriellen Kulturerbe wird von der UNESCO seit 2003 hervorgehoben und unterstützt


Es geht dabei um nicht mehr und nicht weniger als den Erhalt von alten Kulturformen, die auf Wissen und Können beruhen und von Generation zu Generation weitergereicht werden. Insgesamt sind in der UNECO-Liste des Immateriellen Kulturerbes bislang 470 Einträge verzeichnet. Darunter Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen der Welt. Darunter finden sich insgesamt drei Kulturformen aus Deutschland. Insgesamt haben 178 Staaten die UNESCO-Konvention zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbe unterzeichnet -  Deutschland im Jahr 2013.
Jedes Land führt darüber hinaus ein eigenes Verzeichnes der Immateriellen Kulturformen, darin sind bisher 72 Kulturformen und 7 „Gute Praxis-Beispiele“ notiert worden.

Weitere Informationen zur bundesweiten Liste des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO im Internet unter folgendem Link: 



  • www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweites