Sonntag, 31. Dezember 2023

Feuerwerksverbot: Plätze in der Münchner Innenstadt

 Böller und Feuerwerksverbot in der Altstadt Münchens


 Wo gilt zum Jahreswechsel 2023/2024 das Feuerwerksverbot der Münchner Innenstadt - verboten sind das Mitführen, Abbrennen oder auch das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände

 

 Verboten sind das Mitführen, Abbrennen oder auch das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände


München. Vom 31. Dezember 2023 um 21 Uhr bis zum 1. Januar um 2 Uhr wurde vom  Kreisverwaltungsreferat per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot für die Innenstadt von München ausgesprochen! Verboten sind das Mitführen, Abbrennen oder auch das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände. Eine Außnahme gilt nur für Wunderkerzen oder Knallerbsen (Kategorie F1). Vom Mitführverbot sind Anwohnende, deren Wohnung außerhalb der Verbotzone liegt  oder jene, die ihre Feuerwerkskörper nach außerhalb der Verbotszone transportieren wollen.



Foto vom Münchner Odeonsplatz in Richtung Frauenkirchtürme, Foto: Helga Waess (Pressearchiv)

Altstadt München - Feuerwerksverbot zu Silvester

Betroffen sind folgende Orte und Plätze


  •     Marienplatz: Marienplatz, bis einschließlich Marienplatz Nr. 15 (Ostseite) und Viktualienmarkt Hausnummer 2 begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  •     Rindermarkt: vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5 Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  •     Rosenstraße: Rosenstraße bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  •     Kaufingerstraße und Neuhauser Straße: Kaufingerstraße und Neuhauser Straße bis einschließlich Karlsplatz (Stachus), begrenzt durch die anliegenden Gebäude sowie der angrenzenden Stichstraßen
  •     Karlsplatz (Stachus): Karlsplatz, westlich bis einschließlich des Gehwegs der Sonnenstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  •     Weinstraße: Weinstraße bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude und angrenzenden Stichstraßen
  •     Dienerstraße: Dienerstraße bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude


Zusätzlich gilt ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Ringes


In der Umweltzone des Mittleren Rings gilt ganztägig am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 auch in diesem Jahr ein sogenanntes "Böllerverbot". Pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Silvesterknaller oder Böller) dürfen lt. Allgemeinverfügung des KVR nicht gezündet werden. 


Bei Verbotsüberschreitung droht eine Geldbuße.

 

Hinweis für die Region Englischer Garten, Residenz, Nymphenburg und Tierpark Hellabrunn


Es ist die Bayerische Schlösserverwaltung die die Einwohner und Feinernden in der Stadt darum bittet im Englischen Garten – am Chinesischen Turm und am Japanischen Teehaus – aufgrund der Brandgefahr keine Pyrotechnik zu zünden. 

Die Höfe der Residenz am Odeonplatz und auch der Nymphenburger Schlosspark sind an Silvester nicht zugänglich.


Man möchte bitte auch Rücksicht auf die Tiere in Hellabrunn nehmen

Die Tiere rund um das Areal des Tierparks leiden bei einem Feuerwerk : „Im Sinne unserer bedrohten Tier- und Pflanzenwelt bitte ich, Rücksicht auf Tiere und Umwelt zu nehmen und keine Feuerwerke und Böller im Umkreis des Tierparks abzubrennen“, sagt die Hellabrunner Aufsichtsratsvorsitzende und Bürgermeisterin Verena Dietl.