Immaterielles Kulturerbe - UNESCO-Ausschuss
Tagung des UNESCO-Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit findet wegen der Covid-19-Pandemie vom 14. bis 19. Dezember digital statt
Saunakultur, Uhrmacherhandwerk und Schattenboxen könnten in die UNESCO-LISTE des IMMATERIELLEN KULTURERBES DER MENSCHHEIT aufgenommen werden
UNESCO-Ausschuss - vom 14. bis 19. Dezember digital und live. Eigentlich sollte der UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe in diesem Jahr in Jamaikas Hauptstadt Kingston tagen. Jetzt gibt es eine digitale Tagung, die wegen der Covid-19-Pandemie live im Internet übertragen wird. Für dieses Jahr wurden weltweit 49 Kulturformen als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit nominiert. Die Bundesrepublik ist an der multinationalen Nominierung beteiligt.
Kunst-Kultur-Blog Cover - Foto: Helga Waess |
Das Bauhüttenwesen findet sich unter den Nominierungen zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit der UNESCO
Es waren die Bauhütten die sich seit dem Mittelalter europaweit der Errichtung von Kathedralen und weiteren Sakralbauten widmeten. Heute haben wir an allen großen Kathedralen Baumeister mit ihren Bauhütten, die traditionelle Bautechniken, Bräuche und Rituale pflegen und die Gebäude umsichtig erhalten. Für den Vorschlag zur Nominierung haben sich Frankreich, Norwegen, Österreich und Deutschland zusammengetan. Man hofft das Bauhüttenwesen werde dieses Mal in das UNESCO-Register guter Praxisbeispiele aufgenommen. In Deutschland gilt das Bauhüttenwesen seit 2018 als gutes Beispiel für den Erhalt des Immateriellen Kulturerbes.
Saunakultur, Uhrmacherhandwerk und Schattenboxen könnten in die UNESCO-LISTE des IMMATERIELLEN KULTURERBES aufgenommen werden
Die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit wird in diesem Jahr eventuell auch die Saunakultur in Finnland, das Uhrmacherhandwerk in Frankreich sowie in der Schweiz und über das Schattenboxen Taijiquan in China aufnehmen.
Zwischenstaatlicher UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe
Insgesamt werden vom 14.-16. Dezember 2020 ganze 24 ausgewählte Vertragsstaaten digital über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen beratschlagen.
Kriterien für die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe
Wichtig für die endgültige Entscheidung sind
„eine nachweisbare Lebendigkeit
sowie die identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform,
die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen,
eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft
und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.“
Mit der Einschreibung in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.
In der 15. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses
Es wird über die Aufnahme in die repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit beraten. Auf der Liste für die Sitzung stehen
41 Nominierungen für „dringend erhaltungsbedürftiges Immaterielles Kulturerbe“;
„vier Nominierungen für die Aufnahme in das „UNESCO-Register guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes“
Zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO zählen weltweit:
Lebendige Traditionen aus Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit nunmehr 17 Jahren unterstützt die UNESCO den Erhalt dieser Kulturformen. Auf der Liste stehen bereits 549 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt, wie „der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und der Blaudruck in Deutschland, Österreich, Tschechien, der Slowakei und Ungarn.“
Insgesamt sind 180 Staaten dem „UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten“. Deutschland trat im Jahr 2013 dem Abkommen bei.