Die Schleswig-Holsteiner sind stolz auf das Welterbe in ihrer Nachbarschaft!
Haithabu und Danewerk stehen nun offiziell als "einzigartiges Zeugnis der Wikingerzeit" in der UNESCO-Welterbeliste
Schleswig-Holstein. Es ging recht
feierlich zu, als im schleswig-holsteinischen Busdorf die Urkunde zur
offiziellen Aufnahme des Archäologischen Grenzkomplexes Haithabu
und Danewerk in die UNESCO-Welterbeliste verliehen wurde. Bei der
Verleihung der UNESCO-URKUNDE nahm Ministerpräsident Daniel Günther
für sein Bundesland die Urkunde von Michelle Müntefering, der
Staatsministerin für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen
Amt, entgegen.
Platzhalter, Foto: Helga Waess (Pressearchiv) |
Verbindungspunkt zwischen Nord- und Ostsee sowie Nord- und Mitteleuropa
In der Wikingerzeit gab es in dieser Region nachweisbar viele Handels- und Austauschbeziehungen. Es war nur der Verbindungspunkt zwischen Nord- und Ostsee sowie Nord- und Mitteleuropa, sondern durch den Standort der Handelsstadt Haithabu und des großangelegten Verteidigungssystems des Danewerks auch ein sicherer Markt- und Handelsplatz der Region. Außergewöhnlich viele Fundstätten bereichern die wissenschaftliche Erforschung eines ganzen Zeitalters. Als Welterbestätte wurde die Grenzregion bereits 2018 in die UNESCO-Welterbeliste eingeschrieben nun wurde diese Einschreibung durch die offizielle Urkunde der UNESCO bestätigt.
Das Befestigungssystem Danewerk und der Handelsplatz Haithabu
Der gut gesicherte Handelsplatz wurde
vom Fränkischen Reich und dem dänischen Königreich begrenzt und
bildete nach heutigen Erkenntnissen einen wichtigen Knotenpunkt in
der Wikingerzeit. Und was viele Archäologische Funde belegen: Die
wichtigsten Handelswege führten hier Menschen und Waren aus der
ganzen Welt zusammen.
Wir zitieren aus den Reden des Festaktes zur UNESCO-URKUNDEN-Verleihung
„Ich habe mich sehr gefreut, heute die UNESCO-Urkunde an Ministerpräsident Günther überreichen zu können. Als eine frühe Drehscheibe des internationalen Handels unterstreicht Haithabu eindrucksvoll, wie wichtig der damit verbundene grenzüberschreitende Austausch für die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und urbanen Entwicklungen in Europa waren. Es zeigt auch, dass unsere historischen Stätten vor allem dann zum gemeinsamen Erbe der Welt werden, wenn Kulturen und Regionen gemeinsam zum Motor von Entwicklung werden.“
so Michelle
Müntefering, Staatsministerin für internationale Kulturpolitik im
Auswärtigen Amt bei der Übergabe der Urkunde an das Land
Schleswig-Holstein.
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel Günther, war sehr erfreut:
„Diese Urkunde ist der verdiente Lohn für alle Beteiligten, die jahrelang hart für das Weltkulturerbe Haithabu und Danewerk gearbeitet haben. Jetzt haben wir die Aufgabe, diese Stätten für zukünftige Generationen zu erhalten, zu pflegen, zu erforschen und als Erbe der Menschheit zu unterhalten. Das machen wir mit viel Elan und Begeisterung und mit breiter Unterstützung der Menschen in der Umgebung. Die Schleswig-Holsteiner sind stolz auf das Welterbe in ihrer Nachbarschaft.“
Prof. Dr. Hartwig Lüdtke, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, betonte anlässlich des Festakts:
„Die archäologischen Stätten Haithabu und Danewerk sind ein herausragendes Beispiel der Handels- und Austauschbeziehungen verschiedener Kulturen im Europa des 8. bis 11. Jahrhunderts. Während das großflächige Verteidigungssystem des Danewerks zugleich zur Abgrenzung genutzt wurde – sei es zu Zeiten der Wikinger oder während späterer deutsch-dänischer Auseinandersetzungen – so sind Haithabu und Danewerk heute bedeutende Lern- und Vermittlungsorte. Sie stehen für interkulturelle Begegnungen und den intensiven deutsch-dänischen Austausch.“
Die akutelle Liste des UNESCO-Welterbes
Zurzeit haben wir 1.092 Kultur- und
Naturstätten in 167 Ländern. In Deutschland gibt es 44
Welterbestätten. Die UNESCO-Welterbe-Liste erfasst Orte, die einen
„außergewöhnlichen universelle Wert“ und „einen
Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und
zukünftige Generationen sicherstellt“ haben.
Die Welterbeliste ist für die Stätten
auch eine Verpflichtung, da „die Vertragsstaaten, die
Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet ... schützen
(müssen [d. Verf.])und ihren Wert der Gesellschaft zu vermitteln.“