Dienstag, 19. März 2019

Unesco: Immaterielles Kulturerbe - Bauhüttenwesen

UNESCO-REGISTER Guter Praxis zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes

Nominierungsantrag für die Aufnahme des Bauhüttenwesens in das UNESCO-Register


Erhalt monumentaler Bauten in vielen Ländern Europas ist nur durch die gemeinsame Arbeit der Bauhütten möglich




PARIS. Die Länder Frankreich, Norwegen, Österreich und die Schweiz haben die Nominierung des Bauhüttenwesens in das UNESCO-REGISTER Guter Praxis zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes bei der UNESCO in Paris beantragt. Insgesamt sind 13 Bauhütten aus Deutschland in dem multinationalen Nominierungsantrag. Deutschland beteiligt sich erstmals an der Nominierung für dieses Register. Das Bauhüttenwesen kombiniert seit Jahrhunderten viele traditionelle Handwerksbereiche und Techniken im Wandel. Es trägt zum ständigen Erhalt von Kathedralen ebenso wie von historischen Großbauwerken bei. In Deutschland haben wir Bauhütten in Aachen, Bamberg, Passau, Mainz, Lübeck, Soest, Dresden, Ulm, Köln, Freiburg, Regensburg, Schwäbisch Gmünd und Xanten, die ständig in Betrieb sind und von Bauhütten-Meistern angeleitet werden. Der verantwortliche UNESCO-Ausschuss wird bis Ende des Jahres 2020 eine Entscheidung über die Nominierung treffen.

Türme der mittelalterlichen Frauenkirche in München,
Foto: Helga Waess - Pressearchiv "Marienkirche)

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission betonte die Wichtigkeit der Dom-Bauhütten für den Erhalt des Kulturellen Erbes:


Der Erhalt monumentaler Bauten in vielen Ländern Europas ist nur durch die gemeinsame Arbeit der Bauhütten möglich. Das zeigt die heute eingereichte Nominierung des Bauhüttenwesens in beeindruckender Weise. Sie macht deutlich, wie wichtig Erhalt und Weiterentwicklung des Wissens und der Fähigkeiten sind, die zur Instandhaltung insbesondere von Großkirchen gebraucht werden. Und sie zeigt auch: Die Bauhütten sind modellhaft bei der Vermittlung und dem Austausch dieses Wissens. Ich bin deshalb sehr zuversichtlich, dass diese erste Nominierung in einem europäischen Verbund mit deutscher Beteiligung für das UNESCO-Register Guter Praxis beim Immateriellen Kulturerbe erfolgreich sein wird!“

Bauhütten sorgen für den Erhalt historischer Bauten


Der systematische Erhalt durch beständige Restaurierung führt dazu, dass die Bausubstanz keine größeren Schäden nimmt, da eine fest eingerichtete Bauhütte denkmalgerecht, nachhaltig und dauerhaft Rekonstruiert und für den ursprünglichen Zustand verantwortlich zeichnet. Wie im Mittelalter, so sind immer noch Dombaumeister oder Dombaumeisterinnen zusammen mit dutzenden festen Mitarbeitern an einem Denkmalerhalt beteiligt; darunter Steinmetze, Bildhauer sowie Dachdecker, Gerüstbauer, Schreiner, Maler, Elektriker, Schlosser, Schmiede und Glasmaler. Ihre Arbeit ist für den Erhalt historischer Großbauten unentbehrlich.

Peter Füssenich, Baumeister des Kölner Doms, betont gegenüber der Presse die Wichtigkeit der Nominierung in das UNESCO-REGISTER


Schon im Mittelalter waren die Dombauhütten Innovationsbetriebe. Das ist auch heute noch der Fall ...Wir trauen uns, das Alte zu bewahren, aber auch neueste Technik zum Erhalt unserer Bauten einzusetzen. Die Nominierung für das UNESCO-Register ist ein wichtiger Schritt, um das öffentliche Bewusstsein für die Notwendigkeit des Bauhüttenwesens als Immateriellem Kulturerbe zu stärken.“

Bauhütten fördern durch ihre Arbeit und die Vermittlung ihrer Arbeiten in der Öffentlichkeit das Verständnis für Großbauwerke des Mittelalters, deren Baubetrieb, Bauorganisation und der alten Bautechniken.