Nominierungsantrag für die Aufnahme des Bauhüttenwesens in das UNESCO-Register
Erhalt monumentaler Bauten in vielen Ländern Europas ist nur durch die gemeinsame Arbeit der Bauhütten möglich
PARIS. Die Länder Frankreich,
Norwegen, Österreich und die Schweiz haben die Nominierung des
Bauhüttenwesens in das UNESCO-REGISTER Guter Praxis zum Erhalt
Immateriellen Kulturerbes bei der UNESCO in Paris beantragt.
Insgesamt sind 13 Bauhütten aus Deutschland in dem multinationalen
Nominierungsantrag. Deutschland beteiligt sich erstmals an der
Nominierung für dieses Register. Das Bauhüttenwesen kombiniert seit
Jahrhunderten viele traditionelle Handwerksbereiche und Techniken im
Wandel. Es trägt zum ständigen Erhalt von Kathedralen ebenso wie
von historischen Großbauwerken bei. In Deutschland haben wir
Bauhütten in Aachen, Bamberg, Passau, Mainz, Lübeck, Soest,
Dresden, Ulm, Köln, Freiburg, Regensburg, Schwäbisch Gmünd und
Xanten, die ständig in Betrieb sind und von Bauhütten-Meistern
angeleitet werden. Der verantwortliche UNESCO-Ausschuss wird bis Ende
des Jahres 2020 eine Entscheidung über die Nominierung treffen.
Türme der mittelalterlichen Frauenkirche in München, Foto: Helga Waess - Pressearchiv "Marienkirche) |
Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission betonte die Wichtigkeit der Dom-Bauhütten für den Erhalt des Kulturellen Erbes:
„Der Erhalt monumentaler Bauten in
vielen Ländern Europas ist nur durch die gemeinsame Arbeit der
Bauhütten möglich. Das zeigt die heute eingereichte Nominierung des
Bauhüttenwesens in beeindruckender Weise. Sie macht deutlich, wie
wichtig Erhalt und Weiterentwicklung des Wissens und der Fähigkeiten
sind, die zur Instandhaltung insbesondere von Großkirchen gebraucht
werden. Und sie zeigt auch: Die Bauhütten sind modellhaft bei der
Vermittlung und dem Austausch dieses Wissens. Ich bin deshalb sehr
zuversichtlich, dass diese erste Nominierung in einem europäischen
Verbund mit deutscher Beteiligung für das UNESCO-Register Guter
Praxis beim Immateriellen Kulturerbe erfolgreich sein wird!“
Bauhütten sorgen für den Erhalt historischer Bauten
Der systematische Erhalt durch
beständige Restaurierung führt dazu, dass die Bausubstanz keine
größeren Schäden nimmt, da eine fest eingerichtete Bauhütte
denkmalgerecht, nachhaltig und dauerhaft Rekonstruiert und für den
ursprünglichen Zustand verantwortlich zeichnet. Wie im Mittelalter,
so sind immer noch Dombaumeister oder Dombaumeisterinnen zusammen mit
dutzenden festen Mitarbeitern an einem Denkmalerhalt beteiligt;
darunter Steinmetze, Bildhauer sowie Dachdecker, Gerüstbauer,
Schreiner, Maler, Elektriker, Schlosser, Schmiede und Glasmaler. Ihre
Arbeit ist für den Erhalt historischer Großbauten unentbehrlich.
Peter Füssenich, Baumeister des Kölner Doms, betont gegenüber der Presse die Wichtigkeit der Nominierung in das UNESCO-REGISTER
„Schon im Mittelalter waren die
Dombauhütten Innovationsbetriebe. Das ist auch heute noch der Fall
...Wir trauen uns, das Alte zu bewahren, aber auch neueste Technik
zum Erhalt unserer Bauten einzusetzen. Die Nominierung für das
UNESCO-Register ist ein wichtiger Schritt, um das öffentliche
Bewusstsein für die Notwendigkeit des Bauhüttenwesens als
Immateriellem Kulturerbe zu stärken.“
Bauhütten fördern durch ihre Arbeit
und die Vermittlung ihrer Arbeiten in der Öffentlichkeit das
Verständnis für Großbauwerke des Mittelalters, deren Baubetrieb,
Bauorganisation und der alten Bautechniken.