Deutschen UNESCO-Kommission
Neun Neuaufnahmen in Deutschlands Verzeichnis und die UNESCO-LISTE des Immateriellen Kulturerbes
Moderner Tanz, Flößerei und Hohl- und Flachglasfertigung für internationale UNESCO-Listen nominiert
Die Kulturministerkonferenz und
die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
haben die Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen
UNESCO-Kommission sieben Kulturformen für die Liste des
Immateriellen Kulturerbes bestätigt.
Ein handwerklich gebrautes Bier oder
auch die deutsche Friedhofskultur und zwei Gute
Praxisbeispiele zählen seit gestern zum Immateriellen
Kulturerbe Deutschlands.
Zwei
Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute
Praxisbeispiele) finden
sich in der Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen
Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern und in synagogaler
Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas.
Ferner
bestätigten die Konferenzvorsitzenden drei Nominierung für
die weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der
Menschheit : den modernen und zeitgenössischen Tanz, die
Beteiligung Deutschlands an den multinationalen Nominierungen der
Flößerei und die manuelle Fertigung von mundgeblasenem Hohl-
und Flachglas.
Kulturschaffende und Bewahrer aus den
Bereichen Musik, Tanz, Handwerk und Träger der Erinnerungskultur
freuen sich über die Neuaufnahmen in die UNESCO-Liste, da hierdurch
die Pflege, die Förderung und der Erhalt immaterieller Kulturgüter
von offizieller Seite unterstützt werden.
Symbolbild: Rettungssteg in Ammerland am Starnberger See Cover-Bild des Kunst-Kultur-Blog, Foto: Helga Waess (Pressefoto-Archiv) |
Wir freuen uns an dieser Stelle über die neun Neuaufnahmen in die UNESCO-LISTE des Immateriellen Kulturerbes vom 13. März 2020.
Bernd Sibler, als Vorsitzender der Kulturministerkonferenz und bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, lobte die vielen Bürgerinnen und Bürger, die durch die Pflege der immateriellen Kulturübungen zu ihrem Erhalt für nachkommende Generationen beitragen:
„Kulturerbe ist innovativ und
kreativ! Das zeigen einmal mehr die Neueinträge in das Bundesweite
Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie bilden den kulturellen
Reichtum in Deutschland ab und machen das überlieferte Wissen und
Können um Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken und
künstlerische Ausdrucksformen sichtbar. Mit ihrem Engagement und
Enthusiasmus für die Pflege und Weitergabe des Immateriellen
Kulturerbes an kommende Generationen leisten viele Bürgerinnen und
Bürger einen unschätzbar wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer
Gesellschaft – denn gerade in den heutigen Zeiten brauchen wir
identitätsstiftende Elemente wie Traditionen und Bräuche, aber auch
deren lebendige Weiterentwicklung.“
Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, zeigte sich gegeistert über die Vielfalt der weit über 100 Kulturformen des Bundesweiten Verzeichnisses und den Beitrag Deutschlands für die Erweiterung der weltweiten Liste der UNESCO:
„Die diesjährigen Neuaufnahmen in
das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind
eindrucksvoller Beleg für den kulturellen Facettenreichtum in
unserem Land. Es ist ein schöner Erfolg, dass gleich drei
Kulturformen, darunter der zeitgenössische Tanz, als deutsche
Beiträge für die weltweite UNESCO-Liste nominiert wurden. Bereits
über 100 Kulturformen sind nunmehr im Bundesweiten Verzeichnis
aufgelistet. Das immer größer werdende Bewusstsein der
Öffentlichkeit für den Wert des Immateriellen Kulturerbes begrüße
ich sehr. Es zeigt, wie wichtig und lebendig die Traditionen und
Bräuche in Deutschland in all ihren regionalen Ausprägungen sind.“
Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, lobte den Beitrag der Kulturschaffenden zum gesellschaftlichen Miteinander:
„Die Neueinträge in das
Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind gelebtes
Kulturerbe. Wenn Menschen ihr Wissen und Können weitergeben, ist das
ein wertvoller Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben, zur
kulturellen Identität und zu nachhaltiger Entwicklung. Kultur ist
lokal und grenzüberschreitend zugleich – das zeigen die
multinationalen Nominierungen für die internationalen UNESCO-Listen
des Immateriellen Kulturerbes.“
Die neun Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:
- Süddeutsche Wander- und Hüteschäferei
- Handwerkliches Bierbrauen
- Kulturformen der Nutzung bäuerlicher Gemeinschaftswälder im Steigerwald und angrenzenden Regionen
- Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland
- Brauch des Martensmanns
- Grasedanz im Harz
- Friedhofskultur in Deutschland
- Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern = Modellprogramm zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute Praxisbeispiele)
- Revitalisierung synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas = Modellprogramm zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute Praxisbeispiele)