Samstag, 14. März 2020

UNESCO-Liste Immaterielles Kulturerbe

Deutschen UNESCO-Kommission



Neun Neuaufnahmen in Deutschlands Verzeichnis und die UNESCO-LISTE des Immateriellen Kulturerbes 





Moderner Tanz, Flößerei und Hohl- und Flachglasfertigung für internationale UNESCO-Listen nominiert



Die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben die Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission sieben Kulturformen für die Liste des Immateriellen Kulturerbes bestätigt.
Ein handwerklich gebrautes Bier oder auch die deutsche Friedhofskultur und zwei Gute Praxisbeispiele zählen seit gestern zum Immateriellen Kulturerbe Deutschlands.
Zwei Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute Praxisbeispiele) finden sich in der Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern und in synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas.
Ferner bestätigten die Konferenzvorsitzenden drei Nominierung für die weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit : den modernen und zeitgenössischen Tanz, die Beteiligung Deutschlands an den multinationalen Nominierungen der Flößerei und die manuelle Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas.
Kulturschaffende und Bewahrer aus den Bereichen Musik, Tanz, Handwerk und Träger der Erinnerungskultur freuen sich über die Neuaufnahmen in die UNESCO-Liste, da hierdurch die Pflege, die Förderung und der Erhalt immaterieller Kulturgüter von offizieller Seite unterstützt werden.

Symbolbild: Rettungssteg in Ammerland am Starnberger See
Cover-Bild des Kunst-Kultur-Blog, Foto: Helga Waess (Pressefoto-Archiv)


Wir freuen uns an dieser Stelle über die neun Neuaufnahmen in die UNESCO-LISTE des Immateriellen Kulturerbes vom 13. März 2020.


Bernd Sibler, als Vorsitzender der Kulturministerkonferenz und bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, lobte die vielen Bürgerinnen und Bürger, die durch die Pflege der immateriellen Kulturübungen zu ihrem Erhalt für nachkommende Generationen beitragen:



Kulturerbe ist innovativ und kreativ! Das zeigen einmal mehr die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie bilden den kulturellen Reichtum in Deutschland ab und machen das überlieferte Wissen und Können um Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken und künstlerische Ausdrucksformen sichtbar. Mit ihrem Engagement und Enthusiasmus für die Pflege und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes an kommende Generationen leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen unschätzbar wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft – denn gerade in den heutigen Zeiten brauchen wir identitätsstiftende Elemente wie Traditionen und Bräuche, aber auch deren lebendige Weiterentwicklung.“

Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, zeigte sich gegeistert über die Vielfalt der weit über 100 Kulturformen des Bundesweiten Verzeichnisses und den Beitrag Deutschlands für die Erweiterung der weltweiten Liste der UNESCO:



Die diesjährigen Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind eindrucksvoller Beleg für den kulturellen Facettenreichtum in unserem Land. Es ist ein schöner Erfolg, dass gleich drei Kulturformen, darunter der zeitgenössische Tanz, als deutsche Beiträge für die weltweite UNESCO-Liste nominiert wurden. Bereits über 100 Kulturformen sind nunmehr im Bundesweiten Verzeichnis aufgelistet. Das immer größer werdende Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Wert des Immateriellen Kulturerbes begrüße ich sehr. Es zeigt, wie wichtig und lebendig die Traditionen und Bräuche in Deutschland in all ihren regionalen Ausprägungen sind.“

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, lobte den Beitrag der Kulturschaffenden zum gesellschaftlichen Miteinander:



Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind gelebtes Kulturerbe. Wenn Menschen ihr Wissen und Können weitergeben, ist das ein wertvoller Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben, zur kulturellen Identität und zu nachhaltiger Entwicklung. Kultur ist lokal und grenzüberschreitend zugleich – das zeigen die multinationalen Nominierungen für die internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.“

Die neun Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:


  1. Süddeutsche Wander- und Hüteschäferei
  2. Handwerkliches Bierbrauen
  3. Kulturformen der Nutzung bäuerlicher Gemeinschaftswälder im Steigerwald und angrenzenden Regionen
  4. Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland
  5. Brauch des Martensmanns
  6. Grasedanz im Harz
  7. Friedhofskultur in Deutschland
  8. Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern = Modellprogramm zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute Praxisbeispiele)
  9. Revitalisierung synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas = Modellprogramm zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute Praxisbeispiele)